Lichte Art
Architektur Innenarchitektur
Bauen im Denkmal - Planung - Coaching
Liebe Dein Zuhause
Seit fast 20 Jahren steht das Planungsbüro Lichte Art für eine Innen/ -Architektur und Arbeitsweise, die sich über eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Materialauswahl definiert. Nachhaltigkeit, der Umgang mit ökologischen Baustoffen und damit verbundene technische Innovationen, bilden seit der Bürogründung 2003 den Fokus.
Eine zurückhaltende Ästhetik ist das Leitbild von Lichte Art.
Umbauten werden zunächst auf allen Ebenen mit Hilfe einer Leitbildentwicklung organisatorisch und analytisch erfasst.
Daraus ergibt sich anschließend eine individuelle Materialauswahl, sowie die spezifische Farb- und Lichtplanung für das Gesamtbild.
Farben auf Silikat-, Lehm- oder Kalkbasis, die nach einem detaillierten Farbkonzept bestimmt wurden, unterstützen ein harmonisches Ensemble. Die professionelle Lichtplanung setzt die gegebenen Besonderheiten des Gebäudes in den Mittelpunkt.
Neben Licht und Farbe besteht die dritte gestalterische Komponente aus dem Einsatz hochwertiger Materialien, wie zum Beispiel Lehm, Kalk, Holz oder Naturstein. Das sichtbare Material soll als das, was es ist, erkennbar sein. Grundsätzlich ist die Anzahl der sichtbaren Materialien reduziert, um jeder Oberfläche und Haptik in seiner Schönheit und Einzigartigkeit gerecht zu werden.
Lichte Art pflegt einen vertrauensvollen und offenen Umgang auf der Baustelle sowie eine klare Kommunikation mit Handwerkern, Denkmalschutzbehörden und Fachingenieuren.
Um erfolgreich in einen komplexen Bauablauf starten zu können (zum Beispiel bei größeren Denkmalschutzprojekten, wie Gutshäusern, Burgen, Schlossensembles oder sonstige besondere Anwesen), erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Ziele aus, erarbeiten Lösungen für offene Fragen und erstellen einen professionellen Projektleitfaden für alle anstehenden Bauabschnitte.
Dieser Leitfaden wird Ihnen viele Jahre eine echte Hilfe bieten. Anreise am Vortag, Objektbegehung, Workshop, Abreise. Monitoring- und Coachings können auch in inspirierender Atmosphäre auf der Ritterburg Horbell im Kölner Westen stattfinden.
BauherrInnen beauftragen Lichte Art über die Leistungsphasen 3 bis 8 der HOAI.
Im Projektverlauf finden regelmäßig Bauauschuss- Sitzungen statt, in denen Tagesordnungspunkte und Protokolle eine der wichtigsten Säulen einer guten Zusammenarbeit als Team darstellen.
Architektur & Innenarchitektur
Beratung - Planung - Bauleitung
Spezialisierung auf Denkmalschutzobjekte größeren Umfanges, ökologisches Bauen und Nachhaltigkeit
Projektentwicklung
Coaching und individuelle Workshops zur Schaffung eines Leitbildes vor dem Bauprozess und während der Bauphase
Lichtplanung
Licht liebt Schatten.
„Raum und Licht und Ordnung. Dies sind die Dinge, die man genauso sehr braucht wie Brot und einen Platz zum Schlafen." Le Corbusier
Farbplanung
Silikatfarben
Kalkfarben
Lehmfarben
Materialien
Oberflächen
Farbpsychologie
Innenarchitektur
Kraft schaffen
Beratung - Planung - Bauleitung
Spezialisierung auf Denkmalschutzobjekte größeren Umfanges, ökologisches Bauen und Nachhaltigkeit
Projektentwicklung
Coaching und individuelle Workshops zur Schaffung eines Leitbildes vor dem Bauprozess und während der Bauphase
Retail Innenarchitektur
Planung, Umbau, Möblierung, Beleuchtung
von Weltläden in Deutschland, Unverpackt- und Bioläden
gemeinsam mit Moritz Zielke über Studio W GmbH
Tiny Houses
Neue Räume schaffen
Sie möchten umbauen? Ihre Geschäftsräume verändern? Haben ein Haus gekauft? Wir helfen Ihnen gern! Telefon 0179 48 48 799.
Projects
A selection of editorials I've worked on
Kloster Wedinghausen, Arnsberg
Freie Mitarbeit, Planung und Bauleitung, für SOAN ARCHITECTS, Essen
Künstlerherberge Spiekeroog
Umbau von fünf Ferienwohnungen in der Künstlerherberge Spiekeroog, gemeinsam mit dem Tischler und Designer Klemens Grund.
Umbau Privatvilla, Essen
Umbau Privatvilla, Essen
Umbau Privatvilla, Duisburg
Umbau Privatwohnung, Norderney
Referenzen
Studio W und wiederverwandt
Seit 2011 gibt es parallel zu Lichte Art gemeinsam mit dem Designer und Schauspieler Moritz Zielke zusammen das Planungsbüro wiederverwandt und das Handelsunternehmen Studio W. Hier planen wir hauptsächlich ökologische Tiny Häuser, bauen ebenfalls für die Biogastronomie- und Hotellerie, sowie für Welt- und Bioläden. Check it out! www.studiow.green und www.wiederverwandt.de
About Me
Wibke Schaeffer, Dipl.-Ing. Architektur (FH)
Studium Architektur und Innenarchitektur
Selbständig seit 2003 bis heute mit Lichte Art
Spezialisierung auf Raum, Farbe und Licht
Denkmalschutz
Ökologisches Bauen
Gründung 2011 Planungsbüro Studio W gemeinsam mit Moritz Zielke, Dipl.- Des.
Spezialisierung auf Retail/ Verlaufsräume, Hotelplanung, Restauranteinrichtung, Möbeldesign
Tiny Häuser - nachhaltig, ökologisch, schön
Studium Architektur und Innenarchitektur
Das Büro befindet sich auf der aus dem 14 Jahrhundert stammenden Ritterburg Horbell vor den Toren Kölns. In dieser Atmosphäre von Denkmalschutz, Naturnähe und Kreativität lebt und arbeitet Wibke Schaeffer mit ihrem Partner, dem Designer und Schauspieler Moritz Zielke und ihren vier Kindern. Das gemeinsame Büro „Studio W“ plant seit 2011 für die Biogastronomie- Szene, richtet mit dem eigenen nachhaltigen Shopsystem WPS (Produzenten sind die Werkstätten für behinderte Menschen Bethel, Balingen und Ruhrtal in Düren) und stellt seit April 2020 ökologisch gebaute Tiny Häuser auf Trailern für die Biohotellerie und für Privatpersonen her („Hausen“ by Studio W).
Drop Me a Line
Let's grab a cup and collaborate!
Projects
A selection of editorials I've worked on
Raum 5 Designguide
Hinter Hecken
Stationen
Curriculum Vitae
Impressum und Datenschutz
Impressum und Datenschutz
Angaben gemäß § 5 TMG:
Lichte Art
Horbeller Straße 47
Gut Horbell
50858 Köln
Deutschland
Vertreten durch:
Wibke Schaeffer, Dipl. Ing. arch.
Kontakt:
Telefon: 0179- 48 48 799
E-Mail: info@lichteart.de
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE311250963
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Lichte Art Stand 01.04.2018
1. Grundsätzliches:
Es gilt deutsches Recht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftragnehmer oder Auftraggeber Vertragspartei werden.
Unseren AGB entgegenstehende, abweichende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten wird widersprochen.
Die AGB gelten nicht bei Vergaben nach VOB/A oder VOL/A.
2. Weitere Vertragsgrundlagen
2.1 Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.
2.2 Kündigung
Beide Seiten können den Vertrag binnen zwei Wochen nach Auftragsvergabe kündigen.
2.3. Lieferverzögerung
Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Verzögerungskosten vor.
2.4 Transportschäden
Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
2.5 Mangelrüge
Offensichtliche Mängel unserer Leistung müssen von Unternehmern zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Die weitergehenden Vorschriften beim Handelskauf bleiben unberührt.
Es kann in seltenen Fällen auf geölten Holzflächen zu Austritten von überschüssigem Öl kommen, sollten sich die klimatischen Bedingungen im Raum ändern. Wir bitten darum, vor dem Bestücken der neuen Regalböden mit Produkten unbedingt überschüssiges Öl zu entfernen. Der Auftragnehmer haftet hier nicht für Schäden.
2.6 Mangelverjährung
Bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, beträgt die Gewährleistung ein Jahr. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstellen, gilt eine Verjährung der Gewährleistung von einem Jahr ohne Rücksicht auf die Person des Vertragspartners. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
2.7 Umsetzung der Gewährleistung
Unsere Produkte werden zum überwiegenden Teil in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) größtenteils in Handarbeit und/oder mit maschineller Unterstützung hergestellt. Hier kann es zu Qualitätsunterschieden und auch Unregelmäßigkeiten der Produkte kommen (zum Beispiel fluchten Konsolen nicht immer zu 100%, weißes Öl kann unregelmäßig aufgetragen sein, etc.). Gezunderte Stahlteile können zu Flugrost neigen. Mit Vertragsabschluss erklären Sie sich bereit, diesen Sachverhalt zu einem annehmbaren Maß zu akzeptieren. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften über den Bezug beweglicher Sachen.
2.8 Anlieferung
Beim Anliefern setzen wir voraus, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereit- zustellen. Treppen müssen passierbar und gegen Beschädigung geschützt sein. Wird die Ausführung unserer Arbeiten oder der von uns beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt.
2.9 Es obliegt Ihnen, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Montage bzw. Aufstellung der Möbel zu schaffen. Die Montage von Küchen, Theken, Anbauwänden, Regalen etc. setzt einen waagerechten Boden und tragfähige Wände voraus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gegebenenfalls erforderliche Ausgleichsarbeiten sowie Leistungen, die über die Montage und/oder Aufstellung hinausgehen (z.B. Maler-,Trockenbau-, Sanitär- und Elektroarbeiten etc.) nicht durchführen können. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die tatsächlichen und korrekten Maße im Vorfeld an den Auftragnehmer als Basis für die Planung und Bestellung zu übermitteln (Positionen von Heizkörpern, Fensterhöhen und -tiefen, Höhe und Tiefe eventuell vorhandener Fußleisten, Mauervorsprünge, etc.).
2.10 Abschlagszahlung
Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, können wir für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen eine Abschlagszahlung verlangen.
3. Abnahme
Eine Abnahme im Anschluss an die Montage/ am letzten Montagetag ist von unserer Seite aus aus organisatorischen Gründen unerlässlich. Deshalb bitten wir Sie, sich am letzten Montagetag bereit zu halten, um eine formale Abnahme durchführen zu können.
Es tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme telefonisch oder nachrichtlich aufgefordert wurde.
4. Pauschalierter Schadensersatz
Kündigt der Auftraggeber gemäß § 649 BGB den Werkvertrag, so sind wir berechtigt, 10 % der Gesamtauftragssumme bzw. 10% der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung als Schadensersatz zu verlangen. Bei entsprechendem Nachweis können wir auch einen höheren Betrag geltend machen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise
5.1 Wir weisen darauf hin, dass für eine dauerhafte Funktion und Ästhetik Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere:
– Vollholzteile sind in regelmäßigen Abständen zu ölen
– Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder
zu fetten
– Stahlteile, wie Konsolen müssen regelmäßig, zum Beispiel mit Balistol, gereinigt werden, um Flugrost zu vermeiden
– Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren
– Anstriche innen wie außen (z.B. Fenster, Fußböden, Treppenstufen) sind
jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss und Nutzung nachzubehandeln
Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bau- und Möbelteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche entstehen.
5.2 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe und Ähnliches) liegen und üblich sind.
5.3 Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile für geeignete klimatische Raumbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen.
6. Ausschluss der Aufrechnung
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, auch, wenn sie dem Gebäude zugewachsen sind (an Wände und Böden montiert). Die Vergütung erfolgt innerhalb 14 Tage nach Rechnungserhalt.
7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zuübereignen.
7.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegen- standes an uns abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an uns ab.
7.4 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücks- rechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.
7.5 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.
8. Eigentums- und Urheberrecht
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
9. Streitbeilegung
Wir sind zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet.
10. Gerichtsstand
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres Unternehmens.
11. Der Auftraggeber sieht sich mit der Auftragsvergabe mit diesen AGB´s einverstanden.
12. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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